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Presseschau: Kunsträubern das Handwerk legen
Die Schweiz gilt immer noch als Drehscheibe für illegalen Kunsthandel - Ein neues Gesetz, das im März 2005 in Kraft tritt, soll Abhilfe schaffen
Vor kurzem hat die italienische Polizei ein im Bergell gestohlenes Gemälde sichergestellt und der Schweiz übergeben. Der Vorgang beweist die gute Zusammenarbeit der beiden Länder im Kampf gegen Kunstraub.
Gerhard Lob/Bellinzona
Die Rückgabe des gestohlenen Ölbildes «Junge Frau im Garten» des Bündner Malers Giovanni Giacometti (1868-1933), dem Vater des berühmteren Alberto, war dank der Zusammenarbeit der italienischen und Schweizer Polizei möglich geworden. Eine entscheidende Rolle spielte dabei die auf Kunstdiebstähle spezialisierte Einheit der Carabinieri Tutela Patrimonio Culturale (TPC) in Monza bei Mailand. Es handelt sich um eines der elf regionalen Zentren, die für das gigantische Kulturerbe Italiens verantwortlich sind. Das gestohlene Bild war in der TPC-Datenbank aufgelistet. Es handelt sich um eine weltweit einzigartige Sammlung mit rund zwei Millionen Einträgen zu geraubten Kunstwerken.
Nicht immer gelingt es, gestohlene Kunstwerke wieder aufzuspüren. «Und es gibt viele Kulturgüter, die in der Schweiz gestohlen werden und dann nach Italien gelangen», hält Jean-Robert Gisler von der Bundeskriminalpolizei in Bern als Spezialist für Kunstwerke fest. Der Regelfall verläuft allerdings in umgekehrter Richtung. «Die Schweiz wird oft als Drehscheibe des internationalen Handels für illegale Kulturgüter benutzt.» Gerade aus Italien gelangten viele gestohlene Bilder, aber vor allem geraubte archäologische Kunstwerke in die Eidgenossenschaft, um von hier aus ihre Reise in Drittländer anzutreten. Die interessanten Absatzmärkte für italienische Kunst befinden sich in den USA, Grossbritannien, Japan und Australien.
Gemeinsamer Kampf
Im gemeinsamen Kampf der Schweiz und Italiens gegen diese illegalen Machenschaften sind in den letzten Jahren, insbesondere durch die Einrichtung einer nationalen Koordinationsstelle in Bern, erhebliche Fortschritte erzielt worden. Dies war dringend nötig, denn beim Kunstraub geht es um ein gigantisches Business. Gisler: «Nach dem Drogen- und Waffenhandel steht der illegale Kunsthandel vermutlich an dritter Stelle.» Tatsächlich hat das eidgenössische Parlament reagiert und die gesetzliche Schraube angezogen. Im neuen Gesetz über den Kulturgütertransfer, das am 1. März 2005 in Kraft tritt, wurde - gegen den Willen der Kunsthändlerlobby - vor allem die Verjährungsfrist für Kunstraub auf die international üblichen 30 Jahre angehoben. Bisher darf ein Käufer in der Schweiz, der ein Werk in gutem Glauben erwirbt, es nach fünf Jahren definitiv behalten, auch wenn sich später herausstellen sollte, dass es illegal ausgegraben oder erworben worden war. Damit reicht es bis anhin aus, ein gestohlenes Werk fünf Jahre in einen Safe zu stellen, um es danach dauerhaft zu legalisieren. Doch damit ist dank des neuen Gesetzes sowie dem Beitritt der Schweiz zu einer entsprechenden Unesco-Konvention bald Schluss. Der 2003 vom Parlament getroffene Gesetzesentscheid erfolgte im übrigen ganz unter dem Eindruck der Ereignisse in Bagdad, wo das irakische Nationalmuseum geplündert worden war und daher mit einer Überschwemmung des illegalen Kunstmarktes mit Antiken gerechnet wurde.
Momentan rückläufig
In der Realität ist der Kunstraub und -handel momentan rückläufig, zumindest zwischen der Schweiz und Italien. «In der Lombardei sind im letzten Jahr die Fälle um 40 Prozent zurückgegangen», erklärt Andrea Ilari von der Kulturschutzstelle der Carabinieri in Monza. Dies sei eine Folge der allgemeinen Wirtschaftskrise, die sich im Kunstmarkt widerspiegele, aber auch der verbesserten polizeilichen Ermittlungsmethoden. Italien kennt eine Zentrale in Rom gegen Kunstdiebstahl und elf regionale Aussenstellen nach dem Muster von Monza. «Italien ist beispielhaft bei der Bekämpfung von Kunstraub», lobt Gisler von der Bundeskriminalpolizei. «Und wenn die Schweiz dem Schengen-Abkommen beitritt, werden wir den Kunstraub noch effizienter bekämpfen», ist Ilari überzeugt.
Quelle:
St. Galler Tagblatt online
http://www.tagblatt.ch/index.jsp?artikel_id=993438&ressort=inland
2005-01-02, Lorenz E. Baumer
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